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   RG, 14.07.1932 - IV B 12/32   

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https://dejure.org/1932,477
RG, 14.07.1932 - IV B 12/32 (https://dejure.org/1932,477)
RG, Entscheidung vom 14.07.1932 - IV B 12/32 (https://dejure.org/1932,477)
RG, Entscheidung vom 14. Juli 1932 - IV B 12/32 (https://dejure.org/1932,477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann in der bloßen Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins von seiten des Nachlaßrichters eine beschwerdefähige Verfügung liegen? 2. Bedarf ein nach dem Tode des ersten Ehegatten eröffnetes und seinem Inhalt nach verkündetes gemeinschaftliches Testament der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 137, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Wie das Reichsgericht mit Beschluß vom 14. Juli 1932 (RGZ 137, 222 [226]) dargelegt hat, entspricht es herrschender Ansicht, daß auch die Mitteilung einer Rechtsansicht seitens des Gerichts in einer bestimmten Angelegenheit ein Beschwerderecht begründet, sofern das Gericht dem Antragsteller zugleich eröffnet, es werde seine "auf einer abweichenden Rechtsauffassung beruhenden, schon angekündigten Anträge ablehnen" (vgl. auch Schlegelberger FGG 6. Aufl. § 19 Anm. 5 d Abs. 2 mit Nachweisen, S. 248).

    Ein unrichtiger Erbschein kann, wie auch Baur nicht verkennt, wegen seiner Publizitätswirkung beträchtlichen Schaden zur Folge haben (s. auch RGZ 137, 222 [226]).

  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Daß das Nachlaßgericht die Ankündigung der von ihm in Aussicht genommenen Maßnahme nicht ausdrücklich als "Vorbescheid" bezeichnet hat, ist rechtsunerheblich, da es für die Frage der Anfechtbarkeit einer Verfügung des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich auf deren sachlichen Inhalt und nicht auf ihre Bezeichnung ankommt (vgl. RGZ 137, 222/225; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 3, 34; Jansen RdNrn. 7, 8, je zu § 19 FGG ).

    Abgesehen davon, daß es denkbar erscheint, daß die Beteiligte zu 2) bei ihrer Anhörung am 15.12.1976 (Bl. 15/16 d.A.) in erster Linie einen Erbschein als Alleinerbin beantragen wollte und nur - verfahrensrechtlich zulässig (vgl. BayObLGZ 1973, 28/30) - hilfsweise mit der Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks "einverstanden" war, so ist jedenfalls dann ein Vorbescheid zulässig, wenn mit einem seinem Inhalt unmißverständlich und genau entsprechenden Antrag (hier: ohne Testamentsvollstreckervermerk - vgl. nachfolgend unter Nr. 4 b bb) gerechnet werden kann (vgl. RGZ 137, 222/226; BayObLGZ 1963, 20/24; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 1, Bumiller/Winkler FGG 3. Aufl. Anm. 2, je zu § 84 FGG ; Firsching NJW 1955, 1540/1541; a.A. Jansen § 84 FGG RdNr. 17).

  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Die allgemeinen Vorschriften über die Eröffnung und Verkündung von Testamenten (§§ 2260 ff. BGB) gelten auch für gemeinschaftliche Testamente, soweit nicht § 2273 BGB etwas anderes bestimmt (RGZ 137, 222, 229).
  • BGH, 13.07.1957 - IV ZB 23/57

    Gleichberechtigung (Berlin)

    Eine solche Zwischenverfügung ist selbständig durch Beschwerde beim Landgericht anfechtbar (§ 19 EGG; RGZ 137, 222 [226]; OLG Colmar KGJ 32. A 296 [297]; KG JFG 12, 207 [209, 210]; OLG München JFG 15, 177 [179]; Schlegelberger FGG 7. Aufl. § 19 Anm. 8 [245, 246]; Keidel FGG 6. Aufl. § 19 Anm. 2 a [223]).
  • OLG Braunschweig, 06.01.2005 - 2 W 268/04

    Amtliche Verwahrung; amtliche Weiterverwahrung; Erstversterbender;

    Ebenso hat schon das Reichsgericht (RGZ 137, 222, 229) erkannt.
  • LG Lübeck, 27.06.1995 - 7 T 296/95

    Anfechtung der Eintragungsverfügung

    In Übereinstimmung damit wird heute die bekanntgemachte und noch nicht vollzogene Verfügung auf Erteilung (RGZ 137, 222; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; Bassenge/Herbst a.a.O., FGG § 84 Rn 21) oder Einziehung (OLG Hamm DNotZ 1951, 41; BayObLG NJW-RR 1995, 711) eines Erbscheins als anfechtbar angesehen.
  • BayObLG, 22.02.1989 - AR 1 Z 62/88

    Streit zwischen Rechtspflegern über den Verwahrungsort eines Testaments (örtliche

    Ebenso hat schon das Reichsgericht (RGZ 137, 222/229) erkannt.
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